Energieausweise

Egal ob verbrauchsbasierte Energieausweise oder ein umfangreicher bedarfsorientierter Energieausweis, für Beide sind wir der richtige Ansprechpartner. Schnell und zuverlässig.

Seit 2009 besteht die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises für Wohngebäude, die vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Es gibt zwei Typen von Energieausweisen: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten. Informieren Sie sich, welchen Sie benötigen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden

Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Bei der Wahl zwischen einem Verbrauchs- und Bedarfsausweis besteht grundsätzlich eine Entscheidungsfreiheit. Ein Bedarfsausweis ist jedoch in bestimmten Situationen obligatorisch:

  1. Für Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die die Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfüllen.
  2. Bei Neubauten, da hier keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre verfügbar sind.
  3. Nach einer nachträglichen Fassadendämmung oder wenn mehr als 10 Prozent der Außenbauteilfläche erneuert wurden – in diesen Fällen müssen auch Verbrauchsdaten von drei Jahren vorliegen.

Tipp: Ein Bedarfsausweis erfordert eine genaue Analyse der bautechnischen Struktur. Oft lohnt es sich, direkt einen Sanierungsfahrplan zu erstellen, bei dem der Bedarfsausweis direkt mit entworfen werden kann.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Für Fragen, maßgeschneiderte Lösungen und den Weg zu mehr Energieeffizienz in Ihrem Zuhause – wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns einfach